Antidiskriminierungsstelle des Bundes



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel [mailto:info@peterthiel.de]
Gesendet: Samstag, 30. November 2019 15:12
An: 'poststelle@ads.bund.de'
Betreff: Diskriminerung durch GEZ Gebühr für Single Haushalte

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Postanschrift:
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Besucheranschrift:
Kapelle-Ufer 2
10117 Berlin

Mail: poststelle@ads.bund.de


Petition: Diskriminierung bei GEZ Gebühr beenden

30.11.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

leider findet man auf der Internetseite

https://www.antidiskriminierungsstelle.de



keine Mailadresse Ihrer Stelle, dafür eine einseitige männerdiskriminierende Darstellung zum Thema Sexuelle Gewalt.

Aber das ist nicht der Grund meines Anschreibens.

Ich lebe in einem Ein-Personen-Haushalt und muss dafür die volle staatliche GEZ Zwangsabgabe zahlen (sogenannter Rundfunkbeitrag).

Ich zahle genau so viel wie Mehrpersonenhaushalte.

Überdies ist die GEZ Zwangsgebühr für alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen genau so teuer, dadurch werden Geringverdiener systematisch diskriminiert. Durch das staatliche zwangssystem können sie dieser Diskriminierung auch nicht entkommen, wie das etwas im Lebensmittelhandel der Fall möglich ist, dort können Geringverdiener bei Aldi einkaufen, Besserverdiener bei Butter-Lindner.


Von dieser flächenendeckenden staatlich organisierten Diskriminierung sind nach meiner Schätzung ca. 10 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland betroffen.

Ich fordere hiermit die Antidiskriminierungstelle des Bundes auf, sich zu dieser flächendeckenden Diskriminierung zu positionieren und bei den verantwortliche Stellen auf eine schnellstmögliche Beendigung zu drängen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel <info@peterthiel.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2019 15:40
An: Poststelle-Antidiskriminierungsstelle <Poststelle@ads.bund.de>
Cc: DE-Mail BMFSFJ <poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de>
Betreff: AW: Diskriminerung durch GEZ Gebühr für Single Haushalte



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Ihnen am 30.11.2019 geschrieben, siehe unten. Leider haben ich - so weit zu sehen - von Ihnen noch keinen Eingangsbescheid erhalten.

Ich bitte dies nunmehr zügig zu erledigen und sich im weiteren der von mir vorgetragenen Beschwerde anzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel

 





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Beratung@ads.bund.de [mailto:Beratung@ads.bund.de]
Gesendet: Montag, 16. Dezember 2019 11:14
An: info@peterthiel.de
Betreff: Ihre Nachricht an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 9050

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.12.2019 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wir haben Ihre E-Mail vom 30.11. so verstanden, dass Sie sich an den Petitionsausschuss wandten und uns nur in Kenntnis setzten.

In der Angelegenheit selbst können wir leider nicht weiter helfen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet und berät auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses Gesetz schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft/aus rassistischen Gründen, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Der Schutz erstreckt sich dabei ausschließlich auf das Erwerbsleben oder auf bestimmte private Rechtsgeschäfte, also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht. Das Single-sein ist kein geschütztes Diskriminierungsmerkmal.
Bei Ihnen handelt es sich um Forderungen, die der Staat erhebt, weshalb das AGG keine Anwendung findet. Wir können daher nicht wie gewünscht tätig werden.

Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen grüßen
Im Auftrag

Möhring
---------------------------------------
Referat ADS-3 Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18555-1855
Fax: 030 18555-41855
E-Mail: Beratung@ads.bund.de
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de



 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel [mailto:info@peterthiel.de]
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2019 15:46
An: 'Beratung@ads.bund.de'
Cc: 'manfred.todtenhausen.ma01@bundestag.de'
Betreff: AW: Ihre Nachricht an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 9050


Sehr geehrte Frau / Herr / 3. Geschlecht / Möhring,

Danke für Ihre Nachricht.


Offenbar nimmt man es in Ihrer Behörde mit dem Gesetz nicht so genau:

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html


Oder wie lässt es sich erklären, dass der auf der Website der Antidiskriminierungsstelle vorgestellte Fall:


18.12.2019 Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall"

Als Frau A. mit ihrem Assistenzhund den Supermarkt an der Ecke betritt, um schnell noch etwas zum Abendbrot einzukaufen, wird sie von einem Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass das Betreten des Geschäftes nur ohne Hund gestattet sei. Wegen spezieller Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben müsse das Tier draußen warten.

Extrawurst für Assistenzhunde?


Frau A.s Erklärung, dass es sich um einen Assistenzhund handele, nimmt der Mitarbeiter zwar zur Kenntnis, besteht aber weiterhin darauf, dass dieser, wie alle anderen Hunde auch, vor dem Geschäft warten müssen. Daraufhin wendet sich Frau A. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie Frau A.s rechtliche Situation in einem solchen Fall aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der aktuelle Fall".

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2019/2019217_aktueller_Fall_Assistenzhund_Supermarkt.html




die wohlwollende Aufmerksamkeit der Behörde erlangt.


Auch die Aufmerksamkeit die seitens Ihrer Behörde dem Thema "Sexuelle Belästigung" widmet, ist nicht von §1 AGG abgedeckt, denn sexuelle Belästigung stellt für sich genommen, keine "Benachteiligung" dar, sondern, wie der Name schon sagt, eine Belästigung. Wenn mich an meinem Urlaubsort Motoradfahrer mit auffrisierten Motorrädern belästigen, ist das sehr unschön und regt mich zur Gegenwehr an, nur ist es eben keine "Benachteiligung!, höchstens eine Benachteiligung gegenüber meinen gehörlosen Mitbürger/innen, doch die nehme ich in so fern hin, wer will schon auf sein Gehör verzichten, nur um seine Ruhe zu haben.


Ich bitte in so fern um Aufklärung, warum Ihre Behörde auf der einen Seite den gesetzlichen Auftrag überschreitet und sich seltsamerweise auf der anderen Seite meinem Fall von Diskriminierung verweigert. Ich rege an, den irreführenden Namen der Behörde zu ändern, da es sich eben nicht um eine Antidiskriminierungsstelle handelt, sondern nur um eine Teilantidiskriminierungsstelle.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 


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