Antidiskriminierungsstelle des Bundes
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel [mailto:info@peterthiel.de]
Gesendet: Samstag, 30. November 2019 15:12
An: 'poststelle@ads.bund.de'
Betreff: Diskriminerung durch GEZ Gebühr für Single
Haushalte
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Postanschrift:
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Besucheranschrift:
Kapelle-Ufer 2
10117 Berlin
Mail: poststelle@ads.bund.de
Petition: Diskriminierung bei GEZ Gebühr beenden
30.11.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider findet man auf der Internetseite
https://www.antidiskriminierungsstelle.de
keine Mailadresse Ihrer Stelle, dafür eine einseitige
männerdiskriminierende Darstellung zum Thema Sexuelle Gewalt.
Aber das ist nicht der Grund meines Anschreibens.
Ich lebe in einem Ein-Personen-Haushalt und muss dafür
die volle staatliche GEZ Zwangsabgabe zahlen (sogenannter Rundfunkbeitrag).
Ich zahle genau so viel wie Mehrpersonenhaushalte.
Überdies ist die GEZ Zwangsgebühr für alle Menschen
unabhängig von ihrem Einkommen genau so teuer, dadurch werden Geringverdiener
systematisch diskriminiert. Durch das staatliche zwangssystem können sie dieser
Diskriminierung auch nicht entkommen, wie das etwas im Lebensmittelhandel der
Fall möglich ist, dort können Geringverdiener bei Aldi einkaufen,
Besserverdiener bei Butter-Lindner.
Von dieser flächenendeckenden staatlich organisierten
Diskriminierung sind nach meiner Schätzung ca. 10 Millionen Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland betroffen.
Ich fordere hiermit die Antidiskriminierungstelle des
Bundes auf, sich zu dieser flächendeckenden Diskriminierung zu positionieren und
bei den verantwortliche Stellen auf eine schnellstmögliche Beendigung zu
drängen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel <info@peterthiel.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2019 15:40
An: Poststelle-Antidiskriminierungsstelle
<Poststelle@ads.bund.de>
Cc: DE-Mail BMFSFJ <poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de>
Betreff: AW: Diskriminerung durch GEZ Gebühr für
Single Haushalte
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Ihnen am 30.11.2019 geschrieben, siehe
unten. Leider haben ich - so weit zu sehen - von Ihnen noch keinen
Eingangsbescheid erhalten.
Ich bitte dies nunmehr zügig zu erledigen und sich im
weiteren der von mir vorgetragenen Beschwerde anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Beratung@ads.bund.de
[mailto:Beratung@ads.bund.de]
Gesendet: Montag, 16. Dezember 2019 11:14
An: info@peterthiel.de
Betreff: Ihre Nachricht an die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 9050
Sehr geehrter Herr Thiel,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.12.2019
an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Wir haben Ihre E-Mail vom 30.11. so
verstanden, dass Sie sich an den Petitionsausschuss wandten und uns nur in
Kenntnis setzten.
In der Angelegenheit selbst können wir leider
nicht weiter helfen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet und
berät auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses
Gesetz schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, der
ethnischen Herkunft/aus rassistischen Gründen, des Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Der Schutz erstreckt sich
dabei ausschließlich auf das Erwerbsleben oder auf bestimmte private
Rechtsgeschäfte, also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht. Das
Single-sein ist kein geschütztes Diskriminierungsmerkmal.
Bei Ihnen handelt es sich um Forderungen, die
der Staat erhebt, weshalb das AGG keine Anwendung findet. Wir können daher nicht
wie gewünscht tätig werden.
Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung
machen zu können.
Mit freundlichen grüßen
Im Auftrag
Möhring
---------------------------------------
Referat ADS-3 Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18555-1855
Fax: 030 18555-41855
E-Mail: Beratung@ads.bund.de
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Thiel [mailto:info@peterthiel.de]
Gesendet: Sonntag, 22. Dezember 2019 15:46
An: 'Beratung@ads.bund.de'
Cc: 'manfred.todtenhausen.ma01@bundestag.de'
Betreff: AW: Ihre Nachricht an die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 9050
Sehr geehrte Frau / Herr / 3. Geschlecht / Möhring,
Danke für Ihre Nachricht.
Offenbar nimmt man es in Ihrer Behörde mit dem Gesetz
nicht so genau:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen
der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu
verhindern oder zu beseitigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
Oder wie lässt es sich erklären, dass der auf der
Website der Antidiskriminierungsstelle vorgestellte Fall:
18.12.2019 Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall"
Als Frau A. mit ihrem Assistenzhund den Supermarkt an
der Ecke betritt, um schnell noch etwas zum Abendbrot einzukaufen, wird sie von
einem Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass das Betreten des Geschäftes nur ohne
Hund gestattet sei. Wegen spezieller Hygienevorschriften in
Lebensmittelbetrieben müsse das Tier draußen warten.
Extrawurst für Assistenzhunde?
Frau A.s Erklärung, dass es sich um einen
Assistenzhund handele, nimmt der Mitarbeiter zwar zur Kenntnis, besteht aber
weiterhin darauf, dass dieser, wie alle anderen Hunde auch, vor dem Geschäft
warten müssen. Daraufhin wendet sich Frau A. an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes.
Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie
Frau A.s rechtliche Situation in einem solchen Fall aussieht und was die
Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der
aktuelle Fall".
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2019/2019217_aktueller_Fall_Assistenzhund_Supermarkt.html
die wohlwollende Aufmerksamkeit der Behörde erlangt.
Auch die Aufmerksamkeit die seitens Ihrer Behörde dem
Thema "Sexuelle Belästigung" widmet, ist nicht von §1 AGG abgedeckt, denn
sexuelle Belästigung stellt für sich genommen, keine "Benachteiligung" dar,
sondern, wie der Name schon sagt, eine Belästigung. Wenn mich an meinem
Urlaubsort Motoradfahrer mit auffrisierten Motorrädern belästigen, ist das sehr
unschön und regt mich zur Gegenwehr an, nur ist es eben keine "Benachteiligung!,
höchstens eine Benachteiligung gegenüber meinen gehörlosen Mitbürger/innen, doch
die nehme ich in so fern hin, wer will schon auf sein Gehör verzichten, nur um
seine Ruhe zu haben.
Ich bitte in so fern um Aufklärung, warum Ihre Behörde
auf der einen Seite den gesetzlichen Auftrag überschreitet und sich
seltsamerweise auf der anderen Seite meinem Fall von Diskriminierung verweigert.
Ich rege an, den irreführenden Namen der Behörde zu ändern, da es sich eben
nicht um eine Antidiskriminierungsstelle handelt, sondern nur um eine
Teilantidiskriminierungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel