dpa

 

Deutsche Presse-Agentur GmbH

 

Ist die dpa erst ruiniert, lebt sich`s gänzlich ungeniert.

 

 

 

Drei Flaschen bei der Vorstandssitzung.

 

Tagesordnung:

1. Deutschlandweite Überwachung des Internets.

2. Serienmäßig Leute in ganz Deutschland verklagen und Profit scheffeln.

3. Vorstandgehälter erhöhen.

4. Ganz Deutschland in den Würgegriff nehmen.

 

 

 

 

Reform des Urheberrechtes

Abstimmung im LiquidFeedback der Piratenpartei Deutschland

Die Piratenpartei beschließt eine grundlegende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes. Hierbei werden die gesellschaftlichen und individuellen Interessen an einer freien Verfügbarkeit von geistigen Schöpfungen und Werken der Literatur, Kunst, Musik, Fotografie und anderen Werkarten durch geeignete Maßnahmen gestärkt.

 

Kernpunkte der Reform sind

 

I. Die Zeitdauer der Möglichkeit der Geltendmachung eines Urheberrechtes wird von derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (§64 UrhG), auf 20 Jahre ab Registrierung der "persönlichen geistigen Schöpfung" im Urheberregister verkürzt.

 

II. Es wird ein Urheberregister eingerichtet, bei dem in einem automatisierten Verfahren persönliche geistige Schöpfungen registriert werden können. Die Verwaltung des Urheberregister fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

 

III. Jede veröffentlichte persönliche geistige Schöpfung (Text, Lied, Musik, Komposition, Film, Foto, Bildende Kunst, etc. pp), die nicht im Urheberregister eingetragen ist, ist durch jedermann frei verwendbar.

 

IV. Mit dem Eintrag in das Urheberregister ist keine Prüfung auf das Vorliegen eines Werkcharakters der angemeldeten persönlichen Schöpfung und damit auch kein automatischer Urheberrechtsschutz verbunden.

 

V. Eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer im Urheberregister eingetragenen persönlichen geistigen Schöpfung ist nur dann gegeben, wenn diese "aus der Masse alltäglichen Schaffens" herausragt (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07):

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)." BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07 Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

Urheberechte können daher nur im Fall einer Eintragung in das Urheberregister und des Herausragens der persönlichen geistigen Schöpfung "aus der Masse alltäglichen Schaffens" geltend gemacht werden.

Folgende Maßnahmen werden getroffen:

...

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4833.html

 

 

 

Piratenpartei - Mitgliedschaft für 48,00 € im Jahr

Bedeutend preiswerter als eine horrende Geldforderung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der profitorientierten Nachrichtenagenturen AFP und dapd Nachrichten GmbH zwischen 200 und 20.000 €, abgesegnet am Amtsgericht Hamburg.

http://www.piratenpartei.de/mitmachen/mitglied-werden/

 

 

 

 

 

Die hier aufgeführten Informationen stehen zu Ihrer freien Verfügung. Eine Weiterverbreitung ist erlaubt und erwünscht.

Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

Mitglied der Piratenpartei Deutschland, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland

02.04.2016

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter

Aasgeier, Abmahnung, Abzocke, Abzocken, AFP, Agence France-Presse GmbH, Amtsgericht Hamburg, Prof. Dr. Andreas Hoyer - Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel, Anhörungsrüge, Anwaltsfirma, Attributor, Berliner Verlag GmbH, Bespitzelung, Blockwart, Blockwartmentalität, Blogger, Bluthunde, bösartiges Geschwulst, Büttel, Claus-Michael Gerigk - Lernhaus GmbH, Cognita, Copyscape, dpa, fliegender Gerichtsstand, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD), Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, geistiges Eigentum, Großzitat, GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., Habgier, Hamburger Modell, Informationsfreiheit, Inkasso, Internetüberwachung, Klassische Schweinepest, Kriminalisierung, KSP, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krebsgeschwür, Landgericht Hamburg, Lappan Verlag, Leichenfledderei, Lernhaus GmbH, Lever dot as slav!“ „Lieber tot, als Sklave, Lizenzanalogie, Lizenzgebühr, Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg, Mahnbescheid, Mahnung, Markus Beckedahl - Vorstand Digitale Gesellschaft, Dr. Matthias Leonardy - Geschäftsführer der sogenannten "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V." - GVU, Nutzungsrecht, Piratenpartei, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter - KSP, Rechtsanwalt Dr. Tobias Röhnelt - KSP, Rechtsbeugung, Textguard - Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH, Dr. Till Kreutzer - Rechtsanwalt und Redakteur bei irights.info, TinEye, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Verfolgung, Verwerter, Wegelagerer, Würgeschlange, Wucher, Zitatrecht, Zwangsvollstreckung

 

 

 

 

 

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (* 12. Juli 1948 in München; † 22. Februar 2010 ebenda;[1] gebürtig Günter Werner Dörr) war ein Münchner Rechtsanwalt und Verleger. Er erlangte breite Bekanntheit durch umstrittene Abmahnungen, die er gegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen anstrengte. Darüber hinaus verfasste er viele juristische Fachveröffentlichungen über den Gewerblichen Rechtsschutz.

Leben

Günter Freiherr von Gravenreuth, Sohn von Ernst Ludwig Dörr (1921–1987) und Herta Amalie Freiin von Gravenreuth (1917–1985), erlernte bis 1966 den Beruf des Technischen Zeichners, absolvierte anschließend an der FH München 1973 ein Maschinenbau-Studium als Diplom-Ingenieur (FH) und von 1973 bis 1978 an der LMU München ein Studium in Rechtswissenschaften.[2] Dabei wurde er Mitglied in der K.B.St.V. Rhaetia München und machte eine erste EDV-Ausbildung, in der er eine CDC Cyber 175 mit COBOL-Programmen, in Lochkarten gestanzt, instruierte.[2] Als Rechtsreferendar war er beim Bundespatentgericht, in einer Markenkammer des Landgericht München I sowie in einer auf Patente spezialisierten Kanzlei tätig.

Ab 1981 war er als Anwalt zugelassen und war zunächst bei einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in München und dann bei einer Freisinger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei tätig. Ab 1985 war er selbständig, seit 1987 mit eigener Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Bereich EDV-Recht, Internet-Recht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.[2]

Am 22. Februar 2010 nahm sich Gravenreuth mit seiner Schusswaffe das Leben.[3][4][5] In seinem per E-Mail verschickten Abschiedsbrief begründete er dies mit familiären, finanziellen und gesundheitlichen Problemen.[6][7] Wenige Tage zuvor hätte er eine 14-monatige Haftstrafe wegen vollendeten Betruges antreten müssen, war aber zum Haftantritt nicht erschienen.[8] Er ist auf dem Münchener Nordfriedhof begraben.

...

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

 

 

 

 

NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

13.02.2013

Nordrhein-Westfalen hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, um die Bundesregierung zum Handeln gegen die sog. "Abmahnabzocke" zu zwingen.

Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der "Abmahnabzocke" kurzfristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollte. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begründung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag einzubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen. Kutschaty erklärt hierzu: "Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben. Denn die Bundesregierung schafft durch ihre Untätigkeit regelrecht „ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland"! Der wichtige Schutz des geistigen Eigentums gerät durch völlig überzogene Abmahnkosten in den Hintergrund." Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht aufgrund von Erhebungen von rund 220.000 Abmahnungen allein für das Jahr 2011 aus. Die geltend gemachten Gesamtforderungen sollen sich in diesem Zeitraum nach Angaben der Verbraucherzentrale auf insgesamt rund 165 Millionen Euro belaufen haben. Die Verbraucherzentrale geht weiter davon aus, dass jeder Verbraucher durchschnittlich 800 Euro für eine Abmahnung zahlen musste.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/13_02_13_Abmahnabzocke/index.php

 

 

 

 

 

Beschwerden an die dpa senden Sie an:

 

dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Karlheinz Röthemeier

Geschäftsführer: Michael Segbers (Vors.)

Matthias Mahn, Andreas Schmidt

Chefredakteur: Wolfgang Büchner

 

Mittelweg 38

20148 Hamburg

Postfach 13 02 82

20102 Hamburg

http://www.dpa.de

 

 

 

 

20.11.12

Unseriöse Abmahnungen durch Presseagenturen

Pressegenturen wie DPA, DAPD oder AFP mahnen seit einiger Zeit immer wieder Blogger und Webseitenbetreiber wegen der Übernahme von Agenturmeldungen ab und verlangen Schadensersatz und Erstatttung von Anwaltskosten wegen einer Urheberrechtsverletzung. Ob kurze Agenturmeldungen überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, kann man durchaus bezweifeln. Dies ist aber letztlich eine Frage des Einzelfalles. Die Rechtsprechung legt hier allerdings zugunsten der Agenturen zuweilen einen recht großzügigen Maßstab an.

Was mir im Rahmen meiner Sachbearbeitung aber nunmehr mehrfach untergekommen ist, sind solche Fälle, in denen die Nachrichtenagentur ihre Meldung selbst mehr oder weniger vollständig und praktisch wörtlich aus Pressemitteilungen von Behörden, Unternehmen oder Veranstaltern abgeschrieben hat.

Das ist m.E. deshalb besonders heikel, weil sich die Presseagentur damit eine Urheber- bzw. Rechteinhaberschaft anmaßt, die ihr, unabhängig von der Frage der Schutzfähigkeit, nicht zusteht. Die Presseagenturen betreiben in diesen Fällen ein äußerst fragwürdiges Nebengeschäft.

Update:

Die DPA hat sich auf den Blogbeitrag hin bei mir gemeldet und behauptet, gar keine Blogger abzumahnen, sondern nur kommerzielle Anbieter und wünscht sich eine Richtigstellung. Auch wenn ich gar nicht explizit behauptet habe, dass die DPA nur (nichtkommerzielle) Blogger abmahnt, ist mir jedenfalls ein solcher Fall bekannt. Vielleicht kennt ihr ja noch weitere?

Gefunden 24.11.2012

http://www.internet-law.de/2012/11/unseriose-abmahnungen-durch-presseagenturen.html

 

 

 

 

 

Ohrfeige für den Fliegenden Gerichtstand

Amtsgericht Hamburg - 23a C 311/13 - Beschluss vom 03.09.2013: "Das Gericht weist darauf hin, dass auf Grund zwischenzeitlich erfolgter vertiefter Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit urheberrechtlicher Streitigkeiten Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg bestehen: ... ."

Während die 3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht - Richterin Lübbe-Wolff, Richter Huber, Richterin Kessal-Wulf die Zeit verschläft, ändert die couragierte Amtsrichterin Kauffmann die bisherige üble KSP-freundliche Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg und verweist den über die KSP in Hamburg klagenden Berliner Tagesspiegel an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

 

 

 

KSP Freundeskreis

Sieg von Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg im Rechtsstreit gegen die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

KSP - unterwegs für AFP - beantragt Kosten in Höhe von 492,29 € auszugleichen. Amtsgericht Charlottenburg gewährt der KSP einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 27,28 €. Nächstens tragen die KSP-Angestellten noch Licht mit Säcken in das Hamburger Rathaus oder zerren eine Kuh mit einem Seil auf das Amtsgericht Hamburg, damit es dort Gras fressen möge, das aus der einen oder anderen vermufften Richterstube wächst.

 

Internet überwachen und damit Geld verdienen. Über die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg und deren illustre Kunden: Agence France-Presse GmbH und dapd nachrichten GmbH

AFP - Agence France-Presse GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

dapd nachrichten GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren - Amtsgericht Hamburg - 36a C 84/12 - Richter am Landgericht Führer abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - 13.03.2012 - Urteil ohne mündliche Verhandlung

Fliegender Gerichtsstand - Peter Thiel im Anflug auf den "Fliegenden Gerichtsstand" bei Richter Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg

Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht

Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat

Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht

Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff

 

 

 

 

 

 

Die Frohe Botschaft

Die gute Nachricht zuerst: die Nachrichtenagentur dapd ist pleite.

 

Nachrichtenagenturen: Insolvenzverwalterin verkündet das Aus von dapd

Die letzten Hoffnungen ruhten auf Ria Nowosti - doch die Verhandlungen mit der russischen Nachrichtenagentur sind offensichtlich gescheitert. Am Donnerstagnachmittag verkündete die Insolvenzverwalterin das Ende der 2010 gegründeten dapd.

...

1.04.2013

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/nachrichtengentur-dapd-insolvenzverwalterin-verkuendet-das-aus-a-893872.html

 

 

Und nun die schlechte Nachricht: Die Nachrichtenagenturen AFP und dpa und die KSP in Hamburg sind leider noch nicht pleite. Man sollte aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass auch diese irgendwann die Insolvenz ereilt.

Äußerst wünschenswert dann noch die Abschiebung einiger KSP-freundlicher Richter, die das Geschäftsmodell von dapd, AFP, dpa und KSP durch ihre "Rechtsprechung" erst ermöglichen nach Absurdistan und es darf wieder ordentlich gefeiert werden.

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

 

Verfolgung und Kriminalisierung in Deutschland

Derzeit werden in Deutschland auf Grundlage eines reaktionären Urheberrechtes Tausende von Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verfolgt, verklagt, kriminalisiert und von konservativen Richtern an deutschen Amts- und Landgerichten, bis hin zur Existenzgefährdung, zu hohen Zahlungen und Haftstrafen verurteilt. Verantwortlich für die flächendeckenden Verfolgungen und Kriminalisierung sind die reaktionären Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD, die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag, der Bundesgerichtshof mit seiner konservativen und rigiden "Rechtsprechung" zu Lasten der Informationsfreiheit sowie verschiedene auf Profitmaximierung bedachte Medienunternehmen und Teile der Anwaltschaft, die sich auf Kosten der von ihnen Beklagten üppige Einnahmen verschaffen.

Kein Mensch in Deutschland, der sich im Internet bewegt, ist heute vor staatlich geförderten Verfolgungen sicher. So breitet sich ein Klima der Angst und der Stagnation wie Mehltau über das Land und die Menschen.

 

 

Aber die Sonne duldet kein Weißes,

Überall regt sich Bildung und Streben,

Alles will sie mit Farben beleben;

 

Johann Wolfgang Goethe

 

Die deutsche Verwerterlobby hat sich in Jahrzehnten der Liebdienerei und Prostitution von CDU, CSU, FDP und SPD versichert. Nun brechen - nicht zuletzt durch die Erfolge der Piratenpartei - die jahrzehntelangen dogmatischen Verkrustungen und der konservative Parteienfilz auf.

Grundlegende Änderungen sind einfach zu bewerkstelligen, in dem man das deutsche Urheberecht analog zum deutschen Patentrecht konzipiert. Schutzfrist maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung einer persönlichen geistigen Schöpfung, kein Schutzrecht ohne vorherige amtliche Registrierung. 

Wie das geht, lesen Sie hier:

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Peter_Thiel/urheberrecht

 

Diese Internetseite setzt sich dafür ein, dass staatliche Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und Verfolgung in Deutschland beendet, Profitinteressen von Medienunternehmen wie AFP und dapd zugunsten gesellschaftlicher Interessen nach Informationsfreiheit beschränkt werden und so der Rechtsstaat vom Kopf auf die Füße gestellt und seiner Verantwortung für die Menschen gerecht wird.

Peter Thiel 

Mail: info@system-familie.de

 

 

 

 

Verteiler

Wünschen Sie aktuelle Informationen mit Bezug zu den Themen Urheberrecht und Bedrohung der Informationsfreiheit durch AFP, dapd, dpa und KSP, dann senden Sie eine kurze Mail an mich. Ich trage Sie dann in den von mir geführten Mailverteiler ein. Ihre Mailadresse wird dabei den anderen Empfängern nicht mitgeteilt.

Peter Thiel 

Mail: info@system-familie.de

 

 


 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Probleme mit der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - nicht zu verwechseln mit der Klassischen Schweinepest (KSP), eine der gefährlichsten Schweinekrankheiten überhaupt. Die Klassische Schweinepest gilt als Tierseuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt grundsätzlich nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden.

 

Eine erfolgreiche Bekämpfung der klassischen Schweinepest erfordert, dass die Gefahren dieser gefährlichen Krankheit der Öffentlichkeit, dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung bekannt werden. Viele Bürger und Bundestagsabgeordnete wissen noch gar nicht, wie gefährlich die Klassische Schweinepest ist. Alle Bürgerinnen und Bürger, die unfreiwillig mit der Klassischen Schweinepest in Kontakt geraten sind, können zu einer erfolgreichen Abwehr dieser gefährlichen Krankheit beitragen, in dem sie im Internet über ihre persönlichen Erfahrungen mit den gefährlichen Krankheitserregern informieren. Selbstverständlich nur unter Vortrag von Tatsachen oder der Äußerung seiner Meinung. Alles andere ist in Deutschland bekanntlich verboten und wird im Fall der Zuwiderhandlung mit dem Ausschluss aus der deutschen Volksgemeinschaft und Verbannung in die stalinistisch regierten Länder Hamburg und Nordkorea geahndet.

 

Artur der Engel von der Schutzengelbrigade - bündelt den Widerstand gegen Maßnahmen der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet.

Kontakt über:

Peter Thiel 

Mail: info@system-familie.de

 

 

 

 

Probleme mit der 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:

Dr. Christian Seegers, RA

Dr. Christoph Frankenheim, RA

Dr. Ludwig Gehrke, RA

Dr. Oliver Gnielinski, RA

http://www.ksp.de/xml/cont_index.php?html=true&cms_kind=37&noflash=1&sprache=de

 

 

der

 

Agence France-Presse GmbH

Redaktion Deutschland

AFP Agence France-Presse GmbH

Geschäftsführer: 

N. Clemens Wortmann, Andreas Krieger

http://www.afp.com/afpcom/de/copyright

 

 

der

dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

 

 

oder der 

dapd nachrichten GmbH

 

Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

Coaching in Sachen KSP

Individuell auf Ihren Fall abgestimmtes Coaching in Sachen KSP. 

Bei Interesse senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

Wir sagen, was zu tun ist.

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

Anwaltsempfehlung

Zur Abwehr unberechtigter Forderungen der 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

namens der

- Agence France-Presse GmbH

 

oder der

- dpa 

 

oder der 

- dapd nachrichten GmbH

 

oder anderer auf Gewinnerzielung orientierter Auftraggeber wie dem Berliner Tagesspiegel

können wir Ihnen auf Nachfrage sachkundige Rechtsanwälte empfehlen.

 

Anfragen bitte an: info@system-familie.de

 

 

 

 

 

Leben und Leben lassen

Leben und Leben lassen, für die AFP - Agence France-Presse GmbH, die dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH und die dapd nachrichtenagentur GmbH ein Fremdwort. Statt dessen sägen diese Nachrichtenagenturen, irregleitet von ihren Geschäftsführern, fleißig an dem Ast, auf dem sie sitzen. Die dapd befindet sich bereits in Insolvenz, die konnten den Hals nicht voll genug kriegen, AFP und dpa werden hoffentlich auch bald in Konkurs gehen. 

Anstatt sich auf ihr journalistisches Geschäft zu konzentrieren, bläst man bei diesen profitorientierten Unternehmen zur Jagd auf vermeintliche Urheberrechtsverletzer, die es gilt im Internet zur Strecke zu bringen, um die eigene Profitrate zu erhöhen. Doch wer den Bogen überspannt, darf sich nicht wundern, wenn dieser bricht.

Positiver Effekt bei der ganzen Hatz. Mit jeder Geldforderung führt die AFP - Agence France-Presse GmbH, die dpa und die dapd nachrichtenagentur GmbH und die von diesen beauftragte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Piratenpartei neue Wählerinnen und Wähler zu.

AFP, dpa und dapd und die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - die besten Wahlkämpfer für die Piratenpartei. Wer hätte das gedacht. 

Auf der Strecke bleiben die alten Schnarchparteien SPD, CDU und die FDP. Ohne Zukunftsprogramm sehen sie zu, wie ihnen jeden Tag Wählerinnen und Wähler davonlaufen. Welcher intelligente Mensch will auch schon Parteien wählen, denen die Informationsfreiheit nichts bedeutet und die den kalten Götzen Geld zu ihrem politischen Programm erhoben haben.

 

 

 

Durch eine Verlinkung Ihrer Webseite auf http://www.system-familie.de können auch Sie dazu beitragen, dass meine Internetseite ein gutes Ranking in Bezug auf die trullige KSP, AFP, dpa und dapd hat und der Rinderwahnsinn und die Klassische Schweinepest in Deutschland schnellstmöglich ein Ende nimmt.

 

 

 


 

 

 

 

KSP-Freundeskreis - Post

 

 

 

 

 

Norman Sieg

...

04109 Leipzig

...

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Menze

vielen Dank für Ihre Einlassung und Ihr Entgegenkommen.

Ihre Bereitschaft, aufgrund Ihrer Würdigung des Engagements für krebskranke Menschen, mit 50% von Ihrer Forderung abzugehen - was der Intention, juristisch einen Vergleich zu wählen entspricht -, nehme ich zur Kenntnis.

Ein Vergleichsangebot, kommt mit dem Schreiben der Kanzlei KSP v. 28.09.12 (s. Anlage 1) zum Ausdruck.

Darin wird ein Vergleichsbetrag von 281,00 mit der Aussage/ Begründung zum Ansatz gebracht, dass lt. DPA "...die Nutzung unrechtmäßig erfolgt ..." - man beachte die Formulierung im Präsens - und DPA bereit ist, auf den darüber hinausgehenden Betrag bis zur Gesamtforderung von 475,14 zu verzichten.

Es wird hier von einem Tatbestand ausgegangen, der von der ursprünglichen Begründung abweicht und nachzuweisen wäre. Die Alleinige Nutzung kann lt. § 53 Abs. 1 UrhG eben nicht unrechtmäßig sein.

Ein Vergleich wäre lt. § 779 BGB aufgrund des diesm al neuen dargestellten falschen Tatbestandes (abweichend von der ursprünglichen Begründung) gefährdet bzw. eigentlich nicht wirksam und würde u.U. vor Gericht nicht durchgreifen. Wollen Sie das?

Zum angesetzten Vergleichsbetrag 281,00:

Sie waren bereit von ihrer Forderung mit 50% abzugehen. Das sind von 350,00, die jedoch der "Höchststrafe" zuzurechnen sind, 175,00. Da wir uns über die Kosten des Vergleichs nicht weiter geeinigt haben, gelten die Kosten nach § 98 ZPO als aufgehoben. D.h. jede Partei trägt die eigenen außergerichtlichen, insbesondere die eigenen Anwaltskosten.

Somit wurde ein Mehrbetrag von 106,00 angesetzt, mit dem sich die DPA lt. Schreiben einverstanden erklärt.

Selbst wenn der Betrag von 475,14 bei den Überlegungen angesetzt werden würde und das auch gesetzlich und rechtmäßig wäre, sind 281,00 davon 60%.

Ich bedaure sehr, dass die juristischen Überlegungen, die im Schreiben mit der Mail vom 9. Sep. an sie ergangen sind und das Sie an die KSP mit Ihrem Hinweis weiterzuleiten gedachten, durch die KSP keine Würdigung oder gar Erwähnung fand.

Deshalb möchte ich nochmals auf folgende Aspekte verweisen:

die Forderung, die mit dem Schreiben v. 24.08.12 durch die KSP in Ihrem Namen gestellt wurde

1) enthält lt. § 97 UrhG eine Maximalforderung, d.h . "Höchststrafe" ohne, dass eine weitere Prüfung oder genauere Begründung erfolgte.

Die vermeintlichen Texte wurden nicht angegeben.

Bei genauer Kenntnis der Lage, hätte eine Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungerklärung erfolgen können, um der Intention der DPA "...im Interesse d er DPA und ihrer zahlenden Kunden, die Inhalte zu schützen..." (Hinweis der Mandantschaft lt. KSP-Sch reiben vom 28.8.12 - s. Anlage 2) wirklich gerecht zu werden. Doch das stand offensichtlich zumindest nicht im Interesse von KSP.

Der § 97 bietet andere Möglichkeiten. Deshalb hab ich Sie gebeten, auch die Schwere des Vergehens (nicht nur die Intention) in Betracht zu ziehen. Das BGH hat 2010 hinsichtlich der Kosten z.B. bei Abmahnungen in "...einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung..." (§ 97a) sogar eine Obergrenze gesetzt.

2) DPA erlangte offensichtlich von der strittigen URL erst mit dem Schreiben Kenntnis. Denn eine Vollmacht lag der Schadensersatzforderung nicht bei. Ich vermute, dass Ihnen die URL mit Texten, die zum Streitfall wurden, bevor ich mich mit der MAil vom 9. Sep. an sie wandte, nicht angezeigt bzw. offengelegt wurde.

D.h., das die erste Aktion also nicht von DPA sondern von KSP initiiert wurde.

 

3)weißt erhebliche Mängel auf:

- Formelhaftigkeit (mit kopierter Unterschrift)

- keine Vollmacht

- überhöhte Gebührensätze (s.Anlage 2) (es wurde lt§ 13 RVG eine Vergütung mit 67,50 angesetzt. Dieser Betrag kann - selbst bei dem ohne ersichtlichen Grund angesetzten überhöhten Faktor von 1,5 für jenes formelhafte Standardschreiben - nur aus einem Streitwert von 600,00€ resultieren (s.>http://dejure.org/gesetze/RVG/Anlage2.html)

Der im selben Schreiben angesetzte Streitwert steht jedoch bei 350,00€.) Die von der Vergütung abgeleitete "Auslagenpauschale" ist aufgrund prozentualer Kopplung damit ebenso überhöht und ...

... Das bezeichne ich salopp als Abzocke! ... Meinen sie nicht auch?

Wenn Sie nicht meiner Meinung sind, dann unterstützen sie im Zuge des formulierten Vergleichsangebotes und der zugrunde gelegten Beträge weiterhin dieses ... Vorgehen, zumindest die Intention der KSP.

U.a. wurde wegen Pkt. 1-3- diese Forderung vom 24.8.12 zurückgewiesen. D.h. der darin angesetzte Betrag von 475,14 stellt insgesamt betrachtet einen ... dar und ist damit nicht für die Berechnung neuer Beträge oder für einen Verzicht relevant und es ist auch nicht möglich - wie erneut als nötigende Drohkulisse von KSP zu deuten - diesen neu anzusetzen, wenn die Vergleichssumme von 281,00 nicht termingerecht eingezahlt wird.

Nach Kenntnisnahme dieser Sachlage, bitte ich Sie nun höflichst, ihr weiteres Vorgehen nochmal zu überdenken und nicht nur die Würdigung meiner Intention(en) in Betracht zu ziehen. Ich bitte Sie, von einer weiteren Forderung gänzlich Abstand zu nehmen.

Ich hoffte insgesamt, ausreichend Bereitschaft und Bemühungen zur Aufklärung des Sachverhalts dargestellt und getätigt und mein Bedauern zu diesem Vorgang zu m Ausdruck gebracht zu haben.

mit freundlichen Grüßen

norman sieg

http://www.s-k-a-g.de/DPA-KSP-Offener-Brief%20No2.pdf

 

 

 

Herr Sieg ist recht naiv, wenn er meint, die KSP würde hier seiner "unterthänigsten" Bitte folgen und beidrehen. Da würden ja die KSP-Anwälte arbeitslos und müssten bei der Heilsarmee Hamburg nach einem warmen Mittagessen anstehen oder sich nach einer Arbeitstelle umgucken, bei der man auf seriöse Weise sein Geld verdienen kann. Wollen wir hoffen, dass Hamburg bald wieder ein Jahrhunderthochwasser bekommt, damit die Herren und Damen KSP-Anwälte nasse Füße und eine nicht enden wollende Gicht bekommen.

Peter Thiel, 23.03.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 11:02

An: info@system-familie.de

Betreff: Forderung der KSP...

Hallo Herr Thiel,

 

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Schilderung des Vorgangs mit der KSP.

Ich bin in großer Erwartung, wie es weiter geht.. und hoffe, dass die Gerechtigkeit in einem Rechtsstaat siegt J.

 

Ich habe ebenfalls eine Abmahnung über zwei Artikel bekommen, welche ich auf meiner Homepage verwendet haben soll.

 

Was bei mir das besonders ärgerliche ist, dass ich diese Artikel in ... und mir. Diese Sachen Interessiert die KSP aber nur wenig, es wurde ... jetzt aber wieder zurückgezogen wurden.

Die Forderung liegt in meinem Fall bei ... EUR.

 

Jetzt meine Frage dazu, haben Sie in Ihrem Netzwerk auch schon Erfahrungen mit Forderungen der dpa? Kann hier ein ähnliches Vorgehen angestrebt werden wie bei Ihnen?

 

Sie können mich auch gerne in Ihren Verteiler für Neuigkeiten zur KSP aufnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: system-familie.de [mailto:info@system-familie.de]

Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 14:19

An: ...

Betreff: AW: Forderung der KSP...

Hallo Herr ....,

Danke für Ihre Nachricht.

 

Bitte mir mal die KSP Forderungen als PDF zusenden.

 

 

Mit welchem Suchwort hätte man denn über eine Suchmaschine die beiden Artikel finden können?

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 16:05

An: info@system-familie.de

Betreff: AW: Forderung der KSP...

Hallo Herr Thiel,

ich habe mittlerweile mehrere Schriftwechsel mit der KSP und auch der dpa geführt. Ich kann Ihnen diese gerne zukommen lassen, zwei Schreiben der KSP muss ich noch einscannen, dann kann ich diese ebenfalls übermitteln.

Der Suchbergriff, untern denen die Artikel von den Mitarbeitern der dpa oder auch der KSP gefunden wurden waren immer ..., Beispiele dazu sind.

1. ...

2. ...

3. ...

Das sind die Suchbegriffe, welche mir von den ..... Bei einer Suche nur über google, bing oder yahoo konnte ich ohne ...keinen einzigen Artikel auf den ersten 50 Seiten der einzelnen Suchmaschinen finden. Auch die Zugriffsstatistiken auf die angeprangerten Seiten haben eigentlich keinen Aufruf der Seiten von Außerhalb ergeben.

Jetzt ist nichts mehr auf meinen Seiten zu finden, die Artikel aus meinem Archiv, habe ich Mittlerweile vom Netz genommen.

Viele Grüße

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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: system-familie.de [mailto:info@system-familie.de]

Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 23:06

An: ...

Betreff: AW: Forderung der KSP...

Mit welchem Suchwort haben Sie denn mich gefunden?

 

 

Gruß Peter Thiel

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2013 09:39

An: info@system-familie.de

Betreff: AW: Forderung der KSP...

ich habe Sie gefunden mit den Suchworten, 'ksp gerichtsverhandlung urheberrechtsverletzung'

noch einmal zu der Suche über die Suchmaschinen, der Hinweis ist nicht schlecht. Ich habe definitiv 50 Seiten gezählt (bis Position 500) und dann noch ca. 10 Seiten weiterlaufen lassen, jedoch nicht einen Eintrag von mir gefunden, ich bin davon ausgegangen dass in einer normalen Suche, Niemand weiter wie zur 10 Seite geht um gezielt einen Artikel zu finden.

Meinen Sie, dass es noch Sinn macht weiter mit der KSP zu kommunizieren? Bisher sind alle Anfragen bezüglich Sachverständlichen Gutachten, und Vollmacht der Artikelverfasser immer pauschalisiert beantwortet worden, ohne eine klare Stellungnahme zu der Anfrage abzugeben.

Ich habe große Lust, den Vorgang ebenfalls eskalieren zu lassen, jedoch wenn ich mir die Kooperation der ksp in Verbindung mit dem Richter(n) beim Hamburger Landgericht und dem Standort der dpa in Hamburg betrachte, dann kommen mir Zweifel hoch, dass man gegen so etwas ankommt.

Viele Grüße

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Hallo Herr ...,

Danke für Ihre Erläuterung.

DPA oder AFP, das ist alles die selbe Soße und wird von der KSP nach dem selben Muster verwurstet.

Postion 600 in der Suchmaschine, da meine ich sucht außer dem Geheimdienst normalerweise niemand nach. In so fern würde ich nicht von Veröffentlichung sprechen.

Wenn Sie einen Bestseller in einem einsamen Wald auf einen Baumstumpf legen, wird ja auch niemand von einer Veröffentlichung sprechen.

Aber die zuständigen Richter am Amtsgericht Hamburg sind echt die Brezeln, die man in die Hungersgebiete Afrikas verschenken sollte. Absolut konservativ, frühes 19. Jahrhundert. Kein Wunder, wenn da das Geschäft der KSP wie verrückt brummt und die KSP sich aufführt wie die Kreisparteileitung der SED Hamburg über der nur der blaue Himmel wacht. Mit Rechtsstaat hat das nichts aber auch gar nichts zu tun. Bei einem Streitwert unter 600,00 € können Sie nicht mal in Berufung an das Landgericht Hamburg gehen. Verfassungsbeschwerden in Karlruhe fliegen in die Tonne. Im Bundesjustizministerium in Berlin herrscht der Tiefschlaf. Die etablierten Parteien können Sie in den Skat drücken. Die Piratenpartei ist aktuell die einzige, die die Informationsfreiheit stärken will. Mal gucken, ob sie ihre aktuelle Depression überwindet.

Mit der KSP brauchen Sie nicht zu kommunizieren, das ist verschenkte Zeit. Genau so gut könnten Sie auch mit Gehörlosen eine Diskussion über moderne Musik führen.

Schreiben Sie mal in der Sache an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, vielleicht sind da ja noch paar Leute zugange, die noch nicht von der Schlafkrankheit befallen sind. Wenn alle Betroffenen, die ich mittlerweile versammelt habe, unterschreiben, kommen schon mal 100 oder mehr Unterschriften zusammen.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


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