Fliegender Gerichtsstand
Grundgesetz Art 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html
Fliegender Gerichtsstand wird abgeschafft
Die Piratenpartei beschließt:
In §32 ZPO wird bestimmt, dass für Klagen aus sogenannten "unerlaubten Handlungen", die sich auf Veröffentlichungen im Internet oder anderen Medien beziehen, ausschließlich der Sitz des Beklagten den Gerichtsstand bestimmt.
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3663.html
Im LiquidFeedback registrierte Mitglieder der Piratenpartei können über den Antrag abstimmen. Einloggen im LiquidFeedback, dann auf die entsprechende Seite gehen und abstimmen.
Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes
Die Piratenpartei beschließt:
I. Die Zeitdauer der Möglichkeit der Geltendmachung eines Urheberrechtes wird von derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (§64 UrhG), auf 20 Jahre ab Registrierung der Schöpfung im Urheberregister verkürzt.
II. Das durch die Rechtsprechung entwickelte sogenannte "Recht der kleinen Münze" wird abgeschafft. [2]
Durch das Gesetz wird klargestellt, dass für persönliche geistige Schöpfungen mit geringer schöpferischer Ausdruckskraft(sogenannte kleine Münze) kein Urheberrecht gewährt wird. Sätze wie "Für die derzeitige Misere im Bereich des Urheberrechtes sind die Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD maßgeblich verantwortlich und sollten daher nicht mehr gewählt werden", sind mit Abschaffung des "Recht der kleinen Münze" urheberrechtlich nicht geschützt und können von jedermann zustimmungs- und kostenfrei verwendet werden.
III. Durch das Gesetz wird klargestellt, dass ein urheberrechtlicher Schutz nur für persönliche geistige Schöpfungen gewährt werden kann, die aus der Masse des alltäglichen Schaffens herausragen.
Vergleiche hierzu:
"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)." BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07 Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43 (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07)
IV. Durch das Gesetz wird klargestellt, dass auf tagesaktuelle Ereignisse gerichtete Nachrichten, wie etwa Agenturmeldungen von AFP und dapd ein urheberrechtlicher Schutz von maximal einem Monat gewährt wird. Danach können diese auf das aktuelle Tagesgeschehen gerichteten Meldungen von jedermann kostenfrei genutzt werden.
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http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Peter_Thiel/urheberrecht
Piratenpartei - Mitgliedschaft für 48,00 € im Jahr
Bedeutend preiswerter als eine horrende Geldforderung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der profitorientierten Nachrichtenagenturen AFP und dapd Nachrichten GmbH zwischen 200 und 20.000 €, abgesegnet am Amtsgericht Hamburg.
Verantwortlichkeit für das demokratiefeindliche deutsche Urheberrecht im Bundesministerium der Justiz
Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Max Stadler
Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann
Abteilung III - Handels- und Wirtschaftsrecht: Herr Dr. Hubert Weis
III B 3 - Urheber- und Verlagsrecht: Frau Dr. Irene Pakuscher
Die hier aufgeführten Informationen stehen zu Ihrer freien Verfügung. Eine Weiterverbreitung ist erlaubt und erwünscht.
Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Mitglied der Piratenpartei Deutschland, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, Initiator der Arbeitsgemeinschaft Informationsfreiheit
30.10.2013
Fliegender Gerichtsstand
Eine ausführliche Darstellung können Sie hier aufrufen:
Ohrfeige für den Fliegenden Gerichtstand
Während die 3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht - Richterin Lübbe-Wolff, Richter Huber, Richterin Kessal-Wulf die Zeit verschläft, ändert die couragierte Amtsrichterin Kauffmann die bisherige üble KSP-freundliche Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg und verweist den über die KSP in Hamburg klagenden Berliner Tagesspiegel an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
KSP-Freundeskreis
Sieg von Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg im Rechtsstreit gegen die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht
Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat
Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht
Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff